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   VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21   

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VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21 (https://dejure.org/2021,61325)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2021 - 1 VK 30/21 (https://dejure.org/2021,61325)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 1 VK 30/21 (https://dejure.org/2021,61325)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Rügen "ins Blaue hinein" sind jedoch unbeachtlich, vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06.

    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Zur Darlegung der Rechtsverletzung bzw. für eine ordnungsgemäße Rüge ist es erforderlich, dass die Antragstellerin zumindest tatsächliche Anhaltspunkte oder Indizien vorträgt, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen, vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 30/19.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, auch rein persönliche Umstände bestimmend sein, wie etwa die sachliche und personellen Ausstattung, also beispielsweise ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe vom 16.6.2010, 15 Verg 4/10).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere, wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12).
  • BayObLG, 16.07.2004 - Verg 16/04

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VK 30/21
    Die Anträge der Beigeladenen zu 1) und zu 2) auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung erledigen sich durch die Entscheidung in der Hauptsache (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 16.07.2004 - Verg 16/04).
  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Der Antrag der Beigeladenen auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung hat sich durch die jetzige Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. hierzu zuletzt VK Baden-Württemberg, B. v. 14.06.2021 - 1 VK 30/21; VK Rheinland, B. v. 22.07.2019 - VK 21/19, VK Brandenburg, B. v. 17.07.2018 - VK 11/18) bzw. ist er durch die jetzige Entscheidung in der Hauptsache gegenstandslos geworden (so Summa, Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand 20.04.2020, § 169 Rn. 30).
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